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Hauswasserwerk HW 1350 INOX - 1300 Watt 50 L Tank
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inkl. UST

Der angegebene Preis ist ein Endpreis.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden:

Die Firma

ASGATEC VZ GmbH / Klausnerring 24 / D-85551 Kirchheim

a) (im folgenden ASGATEC genannt) sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen ASGATEC und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.

b) Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

c) Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von ASGATEC bestätigt worden sind.

d) Für Folgegeschäfte mit Kunden, Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.

II. Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge:

a) Sämtliche Angebote von ASGATEC verstehen sich als freibleibend und unverbindlich.

b) Beauftragungen sind für ASGATEC nur verbindlich, soweit ASGATEC sie bestätigt oder ein Angebot von ASGATEC unterbreitet wurde und der Kunde dies bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von ASGATEC nachgekommmen wird.

c) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.

d) Soweit ASGATEC entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

e) Bei Dienstleistungsverträgen mit ASGATEC ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.

f) ASGATEC muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann ASGATEC mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.

g) ASGATEC ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.

III. Liefertermine, Teilleistungen:

a) In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

b) ASGATEC haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.

c) ASGATEC ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

IV. Preise:

a) Werden Lieferungen in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.

b) Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

c) Die von ASGATEC veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich brutto, inklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

d) Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.

V. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug:

a) Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per Vorkasse oder Lastschrifteinzug vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf unser Konto zu überweisen.

b) Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.

c) Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

d) Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

e) Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung oder Lastschrifteinzug auf ein Geschäftskonto der ASGATEC. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.

f) Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann ASGATEC das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren.

g) Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 5,00 EUR berechnet.

VI. Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr:

a) ASGATEC behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.

b) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die ASGATEC liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

VII. Gewährleistung:

a) Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von ASGATEC als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

b) Die Gewährleistungsverpflichtung von ASGATEC beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt ASGATEC. Gelingt die Nachbesserung aus von ASGATEC zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch ASGATEC fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.

c) Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Handhabung laut Garantieunterlagen, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

d) Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.

VIII. Haftungseinschränkung:

a) ASGATEC haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

b) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, ASGATEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.

c) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von ASGATEC sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.

ASGATEC schließt eine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange der Lieferverzug auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können.

Des Weiteren schließt ASGATEC eine Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von ASGATEC nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.

Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von ASGATEC zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen.

d) Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln b) und c) gelten nicht für Schäden, die ASGATEC vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.

IX. Freistellung:

a) Der Kunde verpflichtet sich, ASGATEC im Innenverhältnis (zwischen ASGATEC und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

X. Datenschutz:

a) Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von ASGATEC während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke und Warenbelieferung, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten dürfen durch ASGATEC nicht weiterverarbeitet werden.

b) ASGATEC verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. ASGATEC wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als ASGATEC gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

c) ASGATEC weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass ASGATEC das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

d) ASGATEC versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden.

e) Die Kundendaten werden nach der schriftlichen Kündigung unverzüglich wieder gelöscht. 

XI. Vertragsschluss:

a) Der Vertrag zwischen ASGATEC und dem Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch die ASGATEC zustande. ASGATEC hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung abzulehnen.
ASGATEC hat das Recht den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.

b) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten:
Der Kunde versichert gegenüber ASGATEC, dass seine gesamten angegebenen Daten sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen Daten unverzüglich an ASGATEC zu übersenden.

XII. Vertragsbruch:

a) Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ASGATEC zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

XIII. Verpackungsentsorgung:

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (ASGATEC VZ GmbH, Klausnerring 24, D-85551 Kirchheim b. München). Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken ( Eigene Adresse ). Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

XIV. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:

a) Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen ASGATEC und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.

b) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von ASGATEC, aktuell München.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (ASGATEC und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist München. ASGATEC kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.

XV. Schlussbestimmungen:

a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceabwicklungen:

I. Allgemein:

Für von uns durchgeführte Reparaturen und die Lieferung von Austauschgeräten sowie Ersatzteilen gelten folgende Bedingungen:  

II. Reparaturen:

Reparaturen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Falls der reklamierte Fehler nicht festgestellt werden kann, so können wir den Aufwand für Fehlersuche und Rückversand in Rechnung stellen.  

III. Kostenvoranschläge: 

Erstellen wir automatisch, falls die Reparaturkosten ca. 70 % des empfohlenen Verkaufspreises eines Neugerätes übersteigen. Die Erstellung dieser Kostenvoranschläge ist kostenfrei. Falls wir einen Kostenvoranschlag auf Kundenwunsch erstellen müssen, sind wir berechtigt unseren Zusatzaufwand pauschal* in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde das unreparierte Gerät zurückfordert erfolgt dies im teilzerlegten / nicht betriebsbereiten Zustand. In diesem Fall sind wir berechtigt unseren Aufwand pauschal* in Rechnung zu stellen. Falls wir auch nach einer einmaligen Erinnerung in der angegebenen Zeit keine Rückinformation erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie das Gerät nicht zurückhaben möchten und werden es der Entsorgung zuführen. Wir sind berechtigt, in diesem Fall unseren Aufwand pauschal* in Rechnung zu stellen. Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist verbindlich.

IV. Austauschgeräte:  

Austauschgeräte sind generalüberholt und technisch in Ordnung, das an uns eingeschickte Kundengerät geht in unser Eigentum über.

V. Ersatzteile:  

Ersatzteilbestellungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angenommen.  Ersatzteilbestellungen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Die aktuellen Ersatzteilpreise erfahren Sie über das innerhalb der Garantieunterlagen angegebene Servicetelefon bzw. -fax. Änderungen in der Technik und in der Preisgestaltung behalten wir uns vor. Die Versandspesen für eine Ersatzteilbestellung belaufen sich auf € 5,62 zzgl. MwSt. Bei Rückgabe von ungebrauchten Ersatzteilen ohne Gebrauchs-spuren behalten wir uns die Rechnungsstellung einer Wiedereinlagerungsgebühr sowie der von uns verauslagten Versandspesen der Ersatzteillieferung vor. Soweit bei der Rückgabe das Fernabsatzgesetz zu tragen kommt (z. B. Bestellung per Internet), ist die Rücksendung frei vorzunehmen. 

VI. Verpackung und Versand:  

Teillieferungen sind zulässig. Eine Rücklieferung in der gelieferten Verpackung kann von uns nicht verlangt werden. Spezielles Verpackungsmaterial, Boxen, Behälter usw. werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten zurückgeschickt.  Spezielles oder unnötiges Verpackungsmaterial kann auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder zurückgeschickt werden.  

VII. Gefahrenübergang:  

Die Gefahr des reparierten Gerätes bzw. eines Austauschgerätes oder Ersatzteils geht bei Übergabe an den Versender auf den Auftraggeber über.  


VIII. Gewährleistung / Garantie auf Reparatur bzw. Austauschgerät / Ersatzteile:  

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Erst nach zweimaligem vergeblichem Nachbesserungsversuch ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Reparaturauftrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Reparaturpreises (Minderung) geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gewährleistung und Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Empfehlungen der Gebrauchsanweisung voraus. Verschleißteile und Wartungsarbeiten sind von der Garantie ausgenommen. Bei Reparaturen bezieht sich Garantie- Gewährleistung nur auf die berechneten ausgetauschten Teile. Der Kauf muss durch einen maschinell erstellten Garantie-Kaufbeleg dokumentiert werden. Bei einem Reparaturversuch durch den Käufer oder einen nicht von ASGATEC autorisierten Dritten erlischt der Gewährleistungs-Garantieanspruch. Es gelten die gesetzlich vorgegebenen Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, die Zeit verlängert sich nur dann entsprechend, wenn eine Reparatur durch unser Verschulden nicht in angemessener Frist ausgeführt worden ist bzw. eine gegenüber den Standartvorgaben des Gesetzgebers längere Garantiezeit innerhalb der Garantiekarte aufgeführt ist. 

IX. Berechnungen und Preise:  

Die einzelnen Ersatzteile und Baugruppen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Arbeitszeit bei Reparaturen wird als Pauschale* oder wenn keine Pauschale festgelegt wurde, nach Aufwand in 1/4 Stunden-Schritten, berechnet. Die anfallende Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtbetrag berechnet und ist vom Auftraggeber zu bezahlen. Etwaige Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. ASGATEC hat das Recht, bei unberechtigten unfreien Anlieferungen den verauslagten Betrag in Rechnung zu stellen bzw. die Annahme zu verweigern.

X. Eigentumsvorbehalt:  

Von uns im Rahmen von Reparaturen eingebaute Ersatzteile und gelieferte Austauschgeräte / Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des berechneten Betrages unser Eigentum.

XI. Haftung:  

Eine Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist von uns, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.  

*Die entsprechenden Pauschalen erfahren Sie über das in der Garantiekarte angegebene Servicetelefon bzw. -fax.


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Donnerstag, 09. September 2010             649840 Zugriffe seit Mittwoch, 10. Mai 2006


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